Überzahn
Als Überzahn wird das normalerweise ungewollte Nicht-Fluchten der Oberflächen zweier nebeneinander gelegter plattenförmiger Körper bezeichnet.[1] Beispiele sind die nebeneinander verlegten Fliesen und Parkett- oder andere Holzteile im Tischlergewerbe. Im Maschinen- und Fahrzeugbau können nichtfluchtende Schiebe- oder Fahrbahnen einen Überzahn aufweisen, wenn sie aus einzelnen Bahnteilen zusammengesetzt sind.
Siehe auch
Einzelnachweise
- Baunetzwissen: Überzähne
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