Amtsgericht Oldenburg in Holstein

Das Amtsgericht Oldenburg in Holstein ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von sieben Amtsgerichten (AG) im Bezirk des Landgerichts Lübeck.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hat seinen Sitz in der Stadt Oldenburg in Holstein.[1]

Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet der folgenden Städte und Gemeinden.[2]

Außerdem wird der zurzeit in Bau befindliche Fehmarnbelttunnel bis zur Grenze zwischen den ausschließlichen Wirtschaftszonen Deutschlands und Dänemarks ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme zum Gerichtsbezirk gehören.[3]

Gerichtsgebäude

Das Gerichtsgebäude in der Göhler Straße 90 gehört zu einem denkmalgeschützten[4] Gebäudekomplex, der bis in die 1970er-Jahre als Kreistag des ehemaligen Kreises Oldenburg in Holstein diente.

Übergeordnete Gerichte

Dem Amtsgericht Oldenburg in Holstein ist das Landgericht Lübeck übergeordnet.[5] Zuständiges Oberlandesgericht ist das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. § 2 des Landesjustizgesetzes (LJG) vom 17. April 2018, GVOBl. 2018, 231, ber. 441.
  2. IV. Nr. 4 der Anlage 1 zu § 30 Abs. 1 LJG.
  3. § 30 Abs. 3 LJG.
  4. Denkmalliste Ostholstein (Memento vom 7. August 2018 im Internet Archive) (PDF; 748 kB), unter der Identitätsnummer 3498. Abgerufen am 7. April 2024.
  5. § 31 Abs. 2, S. 2 Nr. 4 lit. d LJG.

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