Arbeitsgericht Potsdam

Das Arbeitsgericht Potsdam, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, war eines der brandenburgischen Arbeitsgerichte.

Zum 31. Dezember 2022 wurde das Gericht zusammen mit dem Arbeitsgericht Eberswalde aufgehoben.[1]

Gerichtssitz und -bezirk

Lage der Arbeitsgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Brandenburg bis zum 31. Dezember 2022
  • ArbG Neuruppin
  • ArbG Eberswalde
  • ArbG Brandenburg an der Havel
  • ArbG Frankfurt (Oder)
  • ArbG Potsdam
  • ArbG Cottbus
    mit Außenstelle Senftenberg
  • Das Gericht hatte seinen Sitz in Potsdam in der Behlertstr. 3A.

    Das Arbeitsgericht Potsdam war für Rechtsstreitigkeiten aus der Stadt Potsdam, dem Landkreis Teltow-Fläming und den zum Landkreis Potsdam-Mittelmark gehörenden Gemeinden und Städten Beelitz, Groß Kreutz, Kleinmachnow, Michendorf, Nuthetal, Schwielowsee, Seddiner See, Stahnsdorf, Teltow und Werder zuständig.[2] Mit der Aufhebung des Gerichts wurde der gesamte Gerichtsbezirk dem Bezirk des Arbeitsgerichts Brandenburg an der Havel zugeordnet.[3]

    Übergeordnete Gerichte

    Dem Arbeitsgericht Potsdam waren das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet. Bis zum 31. Dezember 2006 war das Landesarbeitsgericht Brandenburg mit Sitz in Potsdam das zuständige Landesarbeitsgericht.

    Siehe auch

    Fußnoten

    1. § 1 des Gesetzes zur Änderung der Arbeitsgerichtsstruktur vom 8. Juni 2021.
    2. § 2 Abs. 2 Nr. 6 des Gesetzes zur Errichtung der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Brandenburg in der Fassung vom 19. Dezember 2011.
    3. § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung der Arbeitsgerichtsstruktur vom 8. Juni 2021.

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